top of page
Gesetze nachlesen

SATZUNG

REGELWERK & VERHALTENSKODEX

Stand: 28.03.2023 Version: 5.0

§1 NAME

Das Team führt den Namen „Kommando Schwaben“. Die Kurzform lautet „KSW“.

§2 ALTERSGRENZE

 

Der Spieler, egal ob Weiblich oder Männlich, muss mindestens 18 Jahre alt sein.

§3 ORIENTIERUNG

 

Das Team selbst gehört keiner politischen und religiösen Organisationen an und dient ausschließlich dem unabhängigen Airsoft-Sport.

Dies wird auch von den Spielern erwartet bezüglich des Verhaltens, Kleidung und Ausrüstung.

Hier ist jeder Spieler auch Gleichgestellt, unabhängig von Nationalität oder des Geschlechts.

Politik, Religion, Fanatismus, Rassismus und sonstige Verhaltensweisen und Ideologien sind untersagt.

§4 ZUGEHÖRIGKEIT FREMDER SPIELER
 

Der Spieler darf keinem anderen Team/e.V. angehören. Gastspieler sind jederzeit Willkommen.

§5 MITGLIEDSCHAFT


Über die Aufnahme neuer Mitglieder wird an einer Teamsitzung entschieden.

Man braucht 50%+1 Stimme der Anwesenden Mitglieder

§ 5.1

Bei Interessenten fürs Team steht zuerst ein privates Treffen oder Telefonat mit dem Teamchef oder dem stellv. Teamchef an.

§ 5.2

Die Probezeit beträgt mindestens 1 Jahr und kann auch nicht verkürzt werden.

Nach Ablauf des Jahres wird durch ein Gespräch der Orga und ein Gespräch mit dem Rekrut dann entschieden ob dieser zum Mitglied ernannt wird.

Ist dies der Fall bekommt er den Mitglieds-Patch.

§ 5.3

Eine Ablehnung der Aufnahme oder als Neuzugang hat einen Grund und ist nicht anfechtbar.

Grundsätzlich bekommt jeder eine Chance, egal welche Vorgeschichte Er/Sie hat.

Bei schwerwiegenden Vorgeschichten kann diese Chance dennoch direkt verweigert werden.

§6 VERGEHEN/AUSTRITT

 

Die Mitgliedschaft endet durch einen freiwilligen Austritt der jederzeit erfolgen kann,

dieser muss der Orga persönlich mitgeteilt werden.

Der Ausschluss/Rauswurf kann durch die Orga aus diversen Gründen erfolgen z.B.:

- wenn das Mitglied grob gegen die Ziele und Interessen des Vereins verstoßen hat

- sich ein Mitglied unsportlich oder verantwortungslos verhält​

- Mobbing oder körperliche Gewalt gegen andere Mitglieder/Mitspieler betreibt

- die Satzungmäßigen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft nicht mehr erfüllt

- sich nicht Aktiv am Spielgeschehen beteiligt oder über eine Längere Zeit nocht ohne Grund meldet

- Mutwillige Zerstörung des Eigentums der KSW

- Muttwillige Sachbeschädigung von Dritte (Spielfeldern/Eigentum anderer Spieler)

- bei verantwortungslosem Gebrauch/Transport der Airsoft-Waffe

§6.1

Bei öfterem auffallen von inkorrektem Spielerverhalten (,,Highländern´´/nicht anerkennen von Treffern) und Reglementverstößen wird eine Abmahnung ausgesprochen (nur vom Orga-Team derKSW).

Bei wiederholtem auftreten (eines Regelmäßigen), inkorrektem Verhalten führt dies zum Ausschluss der KSW.

§6.2

Ein sofortiger Ausschluss muss nicht direkt erfolgen.

Die Orga haben die Möglichkeit das Mitglied zurück zum Rekrut zu degradieren oder einem Rekrut nach einem Vergehen, dessen Probezeit zu verlängern.

Die Zeiten entscheiden der Teamchef und die stellv. Teamchefs nach dem Ermessen des Vergehens.

§7 PFLICHTTEILNAHMEN

 

Jedes Mitglied (Mitglied und Rekrut) müssen jährlich an 4 Terminen teilnehmen.

Egal ist, ob Training, Spieltag, Event, OP, Skirm, Meetings (virtuell oder persönlich).

§8 VERHALTEN/DISZIPLIN

 

Mitglieder, wie Rekruten sollten eine Grunddisziplin mitbringen die man von einem erwachsenen Menschen erwarten kann.

Loyalität, Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Verantwortungsbewusstsein,

Kameradschaft/Teamfähigkeit und Fairness sollten in jedem Fall vorhanden sein.

§8.1

Airsoft-Waffen sind wie scharfe Waffen zu behandeln:

- Korrekter Transport (in Koffer oder Tasche und verschlossen)

- Trigger Disziplin (Finger vom Abzug wenn nicht geschossen wird!)

- Safezone: Magazin aus der Waffe, Waffe sichern (bei HPA zusätzlich den Schlauch von der Waffe trennen) (gilt nur bei eigenem Trainingsgelände)

- Bei nicht verwenden der Waffe ist eine geeignete Laufsocke zu benutzen! (gilt nur bei eigenem Trainingsgelände)

§9 RAUSCHMITTEL

 

Rauschmittel legaler und illegaler Natur sind während dem Spielbetrieb nicht gestattet und werden mit Rausschmiss und nicht Aufnahme bestraft.

§10 MEETINGS

 

Mindestens zweimal im Jahr, möglichst eine Versammlung pro Halbjahr, hat eine ordentliche Mitgliederversammlung stattzufinden.

Sie wird vom Orga-Team mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung einberufen.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich verlangt und begründet.

Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann das Orga-Team einberufen.

Das Orga- Team ist hierzu verpflichtet, wenn 1/3 der Teammitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

Die Beschlussfassung erfolgt in geheimer Abstimmung, soweit eines der anwesenden Mitglieder dies beantragt.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

Satzungsänderungen bedürfen einer 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Hierbei kommt es auf die abgegebenen gültigen Stimmen an.

Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem vertretungsberechtigten Orga-Team und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

Die Bekanntgabe für Meeting erfolgt in der SpielerplusApp ' Diese sind zeitnah (3 Tage ab Nachrichten-Zeitstempel) zu bestätigen oder sich zu entschuldigen!

Wird das Zeitfenster überschritten ist dies automatisch ein Unentschuldigtes Fehlen.

§11 ORGANE DES TEAMS

 

  • Teamchef

  • stellv. Teamchefs

  • Schriftführer

  • Kassenwart

  • Materialwart

  • Website/Social Media Beautragter

  • Rekrutierungs Beautragter

  • Mitglieder (vollwertiges Mitglied)*

  • Neuzugänge (hat sich eben bei der KSW beworben)

  • Gastspieler*

 

Mitglieder (vollwertiges Mitglied), sind erkennbar durch den vollwertigen KSW-Patch.

Es ist für Mitglieder Pflicht, diesen auf Veranstaltungen zu tragen.

  Gastspieler (sind ursprünglich Einzelspieler oder in anderen Teams, möchten aber gerne mit uns zusammen spielen)

§12 TRAINING

 

Es ist Vorteil an Trainingseinheiten teilzunehmen.

Dies fördert die Teamfähigkeit und die taktische Spielweise.

 

§12.1

Im Training werden folgende Abschnitte sensibilisiert:

Schießtraining, aus der Bewegung, im Team, mit Buddy, Standardübungen, Hindernisbahn,

Taktisches Training/Spielzüge

Fitness (ist jedem selbst überlassen und deutlich wichtig für Ausdauer im Spielbetrieb, aber auch möglich im Teamrahmen zu tun. Eine ausgewählte Person führt dies sicher gerne an)

§13 SPIELBETRIEB

 

Im Spielbetrieb wird das Team von dem Teamchef angeführt.

Die ausgewählten Squad-Teamchef gehen mit ihren Trupps taktisch vor und erledigen nach Absprache ihre Aufgaben.

Ausnahmen sind wen der Teamchef sein Aufgabe abgibt oder an diesen Spielbetrieb/Event die Aufgaben von anden Teammitglieder oder dritte Personen ausgeführt wird.

§14 EVENTS/SKIRMS/OP ETC.

 

Das Tragen der Teamkleidung bei Anreise ist wünschenswert, aber keine Pflicht. Es gilt eine Anreise in Zivil als Pflicht (keine Tarnkleidung!).

§14.1

Auf Events ist während der Spielbetriebs Alkohol verboten.

Nach Spielschluss ist der Konsum von Alkohol erlaubt (lokale Regelungen beachten!).

Allerdings mit bedacht - hier wird an die Vernunft appelliert!

§15 STANDARDAUSRÜSTUNG

 

Die Kommando Schwaben verfügt über eine Standardausrüstung, die jedes Mitglied besitzen muss.

Es ist grundsätzlich jedes Tarnmuster erlaubt, außer „Nightcamo“ (dunkler/schwarzer Tarn).

- Tarnkleidung mit Plattenträger oder Chestrig

- Funkgerät Midland G7 Pro

- KSW Patch(es)

- KSW T-shirt

§16 TEAMKLEIDUNG

 

Bei dem privatem Tragen der Teamkleidung ist sich anständig und Diszipliniert zu Verhalten.

Wer den Namen oder den Ruf des Teams Schadet oder in Gefahr bringt, egal ob Privat oder auf Veranstaltungen, verliert SOFORT seinen Status.

Die Folgen werden von der Orga beschlossen und sind unwiderruflich.

§16.1

Das Tragen der KSW Kleidung ist Pflicht bei folgenden Sachen: Team Treffen, Veranstaltungen Der KSW im allgemeinen, wen es angesagt wird, Training oder Events (solange keine Tarnkleidung mit Patches getragen wird

§17 Teamkasse

 

Der Mitgliederbeitrag beträgt 45 Euro im Jahr.

Und muss in der Ersten Januar Woche entrichtet werden.

Erfolgt eine Zahlung nicht bis zu dieser Frist,(ohne Triftigen Grund) bekommt der Schuldiger eine Mahngebühr, die Monatlich 10,00€ beträgt

§17.1

Durch die Beitragwerden Kosten werden gedeckt, z.B.

- Webseite

- Vorfinanzierung Patches

- Shirts

- sowie weiteres Material das für Veranstaltungen benötigt wird.

Das Geld wird für Anschaffungen der KSW verwendet und wird nach austritt eines Spieler nicht erstattet und bleibt Eigentum der KSW.

§18 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

Das Team übernimmt keine Haftung im Falle von Beschädigungen oder Verletzungen.

Beschädigungen oder Verletzungen hat der Betroffene selbst zu verantworten, auch wenn eine Verletzung oder Beschädigung durch das Airsoft-Projektil eines anderen entstanden ist.

§19 SALVATORISCHE KLAUSEL

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam oder undurchführbar sein bleibt davon die Wirksamkeit der Satzung im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten,

deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen,

die die Mitglieder mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Satzung als lückenhaft erweist.

Händedruck
bottom of page